Energie aus dem Felsenland – Bürgerstrom aus der Region
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie im Gebiet, in dem das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromlieferungsvertrag zugeordnet werden kann.
Dies ist nicht nur der Fall, wenn Sie dem Versorgungsnetz Strom entnehmen, ohne einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, sondern auch dann, wenn ihr Stromlieferant entgegen seinen vertraglichen Pflichten keine Energie ins Netz einspeist, beispielsweise aufgrund Insolvenz.
Als Grundversorgung im Netzgebiet des Elektrizitätswerks Dahner Felsenland beliefern wir auch Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in allen Spannungsebenen im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unseren unten aufgeführten Preisangaben. Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromlieferungsvertrag mit uns abschließen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot – sprechen Sie uns einfach an (Tel. 06391/9234-401).
Strompreise für die Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushalts-kunden* mit registrierender Leistungsmessung
ab dem 01.01.2024
Arbeitspreis reine Energie: 19,00 ct/kWh*
zzgl. eines monantlichen Grundpreis-Vertrieb: 150,00 Euro
*Wir weisen darauf hin, dass wir RLM-Kunden, die aus dem Niederspannungsnetz beliefert werden, im Rahmen der Ersatzversorgung nur zu tagesaktuellen Spotmarktkonditionen beliefern können, sofern sich im individuellen Einzelfall, insbesondere unter Berücksichtigung des individuellen Verbrauches, herausstellt, dass eine Belieferung zu unseren veröffentlichten Preisen wirtschaftlich unzumutbar ist.
Zum angegebenen reinen Energiepreis werden zusätzlich die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (2020: 6,500 ct/kWh) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Stromsteuer (Regelsatz ab 1. Januar 2003: 2,05 ct/kWh) sowie die Entgelte für die Umlagen aus § 19 Stromnetzentgeltverordnung, aus §§ 17 f, 17 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und aus § 13 Abs. 4 b EnWG, § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten in Rechnung gestellt.
Die vorgenannten Positionen finden Sie auf unserer Hompage im Netzbereich oder direkt hier.
Des Weiteren werden 19 % Umsatzsteuer berechnet.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.