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Titelbild

Verbandsgemeindewerke
Dahner Felsenland

Energie aus dem Felsenland – Bürgerstrom aus der Region

Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG-Einspeisungen im Jahr 2017

Netzbetreiber Elektrizitätswerk Dahner Felsenland
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur 10000145
Netznummer der Bundesnetzagentur 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion

Einleitung

Gemäß § 52 Abs. 1 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45-49 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland mit diesem Dokument nach.

Grundsystematik

Die gemäß §§ 16 bis 33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzüglich der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Strom NEV) ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.

Datenermittlung

Meldungen von Anlagenbetreibern an das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland

Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz des Elektrizitätswerkes Dahner Felsenland angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 45 und 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen.

Meldungen des Elektrizitätswerkes Dahner Felsenland an die Amprion. Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 EEG an die Amprion übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (siehe Anlage) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wird der Amprion zur Verfügung gestellt.

 

Zusammenfassung der in das Verteilnetz des Elektrizitätswerkes Dahner Felsenland eingespeisten Mengen und Vergütungen unterteilt nach geförderten Energiearten gemäß §§ 23-33 EEG:

  Energieart Strommenge   Vergütung  Vermiedene
    (kWh)  € NNE (€)
§32  Solare Strahlungsenergie 0 0 0
         
§33
 
Solare Strahlungsenergie an
oder auf Gebäuden
3.173.688 844.871,97 32.280,67
  Summe 3.173.688 844.871,97 32.280,67  
 

 

Vergütung abzüglich vNNE gemäß § 35 Abs. 2 EEG

 

 

812.591,30

 

 

Anlagen

Anlagestammdaten
Anlagedaten
Vermiedene Netznutzungsentgelte

Landschaftschbild Wasgau, verträumt
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