Energie aus dem Felsenland – Bürgerstrom aus der Region
Liebe Kundinnen und Kunden,
als Antwort auf die rasant steigenden Energiekosten will die Bundesregierung mit den sogenannten Energiepreisbremsen eine schnelle und wirksame finanzielle Entlastung für Verbraucher und die Unternehmen erreichen. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Zusätzlich werden wir unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch = 2021) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis (Arbeitspreis je kWh) für die Strompreisbremse:
40 Cent/kWh brutto
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis des jeweiligen Tarifs. Die Strompreisbremse starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend 01. Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für alle Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.